Neue Testverordnung
ab 25.11.2022 (gültig bis 28.02.2023)
Seit 25.11.2022 gilt eine neue Testverordnung. Eine Testung ist seit Inkrafttreten nur noch für einen sehr eingeschränkten Personenkreis möglich.
Um Ihnen die Testverordnung etwas verständlicher zu machen, finden Sie im Folgenden eine Aufstellung der befreiten Personenkreise:
Als Testzentrum sind wir verpflichtet, bei einem Bürgertest zu prüfen, ob dieser Anlass auch berechtigt ist.
Als Nachweise dienen entsprechende Unterlagen.
Damit Sie sich bestmöglich auf Ihre Testung vorbereiten können, finden Sie im Folgenden nochmals eine kurze Übersicht zu den Testgründen und möglichen Nachweisen hierzu.
Eine kostenfreie Testung ist bei folgenden Personen möglich:
- Personen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Absonderung befinden und zur Beendigung der Isolation einen negativen Test benötigen (derzeit in Baden-Württemberg nur medizinisches Personal).
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Artikel Freitestung und positiver Selbsttest
Nachweis: Bestätigung der medizinischen Einrichtung UND positives Testergebnis - Personen, die in ein Krankenhaus eingewiesen werden, oder eine Person im Krankenhaus besuchen möchten
Nachweis: Bestätigung des Krankenhauses über Einweisung/Besuch
- Personen, die in einem Pflegeheim leben, oder eine solche Person besuchen möchten
Nachweis: Bestätigung des Pflegeheimes
- Leistungsberechtigte eines „Persönlichen Budgets nach §29 des Neunten Sozialgesetzbuch“
Nachweis: Schriftlicher Leistungsbescheid
- Pflegende Personen im privaten Umfeld (nicht beruflich - nur z.B. Angehörige)
Nachweis: Schriftliche Einstufung Pflegegrad und/oder schriftliche Eintragung als pflegende Person, sowie eine unterschriebene Selbstauskunft
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Nachweispflichten in unserem Testzentrum immer eine Selbstauskunft zu erfolgen hat.
Diese finden Sie auf der Rückseite der auf den Tischen ausgelegten Erfassungsbögen.
Hinweis: Die bisherige Zuzahlungs-Regelung von 3,00 € entfällt vollständig, d.h. Patienten die nicht zu oben genannte Ausnahmen zählen, müssen die Kosten der Testung vollständig selbst tragen.
Sie fallen nicht in die aufgeführten Ausnahmen?
Gerne testen wir Sie kostenpflichtig als Selbstzahler zu einem Preis von 10,00 € je Schnelltest.